AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Verträge zwischen den Vertragsschließenden. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die Schirmfritzen GmbH ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen sollte. Unser Stillschweigen auf rechtsgeschäftliche Erklärungen des Kunden bedeutet niemals Zustimmung. Die eventuelle Unwirksamkeit einer unserer Verkaufs- und Lieferungsbedingungen berührt die Wirksamkeit derselben bzw. des Vertrages im Übrigen nicht. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, eine eventuell unwirksame Vertragsbestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen am nächsten kommt. 

 

II. Angebote/Vertragsschluss

Alle Angebote sind freibleibend, falls nicht im Einzelfall die Schirmfritzen GmbH ihre Bindung für eine bestimmte Frist ausdrücklich erklärt. Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns bindend. Nebenabreden und mündlich abgeschlossene Vereinbarungen, auch Vertragsänderungen oder –Ergänzungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

 

III. Preise

1. Die genannten Preise verstehen sich ab Lager Hersteller ausschließlich Mehrwertsteuer, Verpackung und Transportversicherung. Zusätzliche Arbeiten und Außenmontagen werden nach dem Kostenaufwand in Höhe von 60,00 €/Std berechnet. Die Schirmfritzen GmbH nimmt von ihr verwendete Verpackung im Rahmen der aktuellen Rechtslage zurück, falls sie vom Kunden in angemessener Frist frachtfrei zurückgegeben wird.

2. Zahlung ist bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten, und zwar – sofern im Einzelfall, gleich aus welchen Gründen, keine anderen Zahlungsbedingungen von uns angeboten und/oder mit uns vereinbart wurden – grundsätzlich gegen Vorauskasse. Verzögert sich die Auslieferung/Montage aus vom Kunden direkt oder indirekt zu vertretenden Ursachen, erfolgt Rechnungsstellung am Tage der Verlade- bzw. Versandbereitschaft.

3. Bei Überschreitung eines Zahlungstermins werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.

4. Der Kunde kann aufgrund irgendwelcher Gegenansprüche, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen, die Zahlung nicht zurückhalten bzw. Aufrechnung gegen unsere Forderung erklären, es sei denn, dass für die begehrte Aufrechnung unbestrittene und/oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen bestehen.

5. Wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder einen Scheck nicht einlöst, oder wenn uns eine wesentliche Verschlechterung in den Verhältnissen des Kunden bekannt wird, die den Kaufpreisanspruch gefährden kann, so wird die gesamte Restschuld fällig. Wird die gesamte Restschuld nicht sofort bezahlt, so erlischt das Gebrauchsrecht des Kunden am Liefergegenstand. Wir sind berechtigt, entweder den Liefergegenstand ohne Verzicht auf unsere Ansprüche bis zu deren Erfüllung wieder an uns zu nehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Fortnahme des Liefergegenstandes gehen alle Kosten zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat uns bei Rücktritt neben der Entschädigung für die Benutzung des Liefergegenstandes jede auch unverschuldete Wertminderung und den entgangenen Gewinn zu ersetzen.

 

IV. Lieferzeit und Lieferung

1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen wie rechtsverbindlich gegengezeichnete Auftragsbestätigung, Druckvorlagen, sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Zahlung. Die Verbindlichkeit etwa schriftlich von uns bestätigter Fixtermine setzt die Einhaltung zeitlich vor diesen liegender Termine und Verpflichtungen seitens des Kunden voraus. 

2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Eine besondere Anzeige der Versandbereitschaft bleibt uns freigestellt.

3. Die Lieferzeit ist gehemmt, solange Einwirkungen höherer Gewalt, staatlicher Eingriffe, Betriebsstörungen und sonstige von uns nicht vorhersehbare und/oder von uns nicht zu vertretende Behinderungen, insbesondere Verzögerungen in der Anlieferung von Roh- und Baustoffen und Verzögerung bei evtl. Vorlieferanten auftreten, zum Stillstand oder zur Verzögerung in der Planung, der Konstruktion oder der Produktion, bzw. Montage des Liefergegenstandes führen. Der Zeitraum, während dessen die Lieferzeit gehemmt ist, verlängert die von uns angegebene Lieferzeit entsprechend.

4. Ein Recht zum Rücktritt vom Vertrage besteht nur, wenn die angemessene Nachfrist um mehr als 1 Monat überschritten wird. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Lieferungsverzögerung oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen.

5. Wird der Versand durch direkt oder indirekt vom Kunden zu vertretende Ursachen verzögert, gehen die durch die Lagerung entstehenden Kosten zu Lasten des Kunden.

6. Die Lieferung erfolgt ab Lager Dresden.

7. Sämtliche Lieferungen reisen auf Kosten und Gefahr des Kunden, auch bei Verwendung unserer Transportmittel. Dies gilt auch für Lieferungen, die wir nicht gesondert berechnen. Für eine Versicherung sorgen wir nur auf besondere Anweisung und auf Kosten des Käufers.

8. Teillieferungen sind zulässig.

9. Der Schirmfritzen GmbH bleibt vorbehalten, sich im Falle einer Nicht- oder Zuweniglieferung eines Zulieferers, einen Rücktritt von dem geschlossenen Vertrag zu erklären. In diesem Falle werden wir den Kunden unverzüglich nach deren Kenntnis über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und eine etwaig bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich an den Kunden rückerstatten. Das gleiche Recht steht der Schirmfritzen GmbH im Falle der Nichtverfügbarkeit der Ware wegen höherer Gewalt zu.

 

V. Gefahrenübergang

1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung durch unsere Transportmittel oder durch Übergabe an Dritte auf den Weg zum Kunden gebracht ist.

2. Verzögert sich die Auslieferung durch direkt oder indirekt beim Kunden liegende Ursachen, so erfolgt der Gefahrenübergang vom Tage der Versandbereitschaft an.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis einschließlich aller Nebenkosten behält sich die Schirmfritzen GmbH das Eigentum an der Ware vor. Befindet sich der Kunde von der Schirmfritzen GmbH im Verzug, so sind wir ohne weitere Fristsetzung berechtigt, die Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften heraus zu verlangen.

2. Dem Kunden wird ungeachtet des Eigentumsvorbehalts das Recht eingeräumt, die von uns gelieferte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiter zu veräußern. In diesem Fall erlischt das Eigentum der Schirmfritzen GmbH, zugleich tritt der Kunde seine Forderung gegen den Dritten in Höhe der Forderung der Schirmfritzen GmbH an den Kunden ab, es sei denn der Dritte und der Kunde schließen eine Abtretung aus. In diesem Fall ist der Kunde der Schirmfritzen GmbH schadensersatzpflichtig.

3. Wir ermächtigen den Kunden im Falle einer Weiterveräußerung zur Einziehung der an die Schirmfritzen GmbH abgetretenen Forderung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Wir sind dann berechtigt, diese Forderung gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

 

4. Eine Verarbeitung der Ware durch den Kunden wird für die Schirmfritzen GmbH vorgenommen. Wird die Ware mit Gegenständen, die nicht der Schirmfritzen GmbH gehören, verbunden, so erwirbt die Schirmfritzen GmbH Miteigentum an der neu hergestellten Sache im Verhältnis des Wertes der von der Schirmfritzen GmbH erworbenen Ware zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung.

5. Das Recht zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Kunden. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder abgetretenen Forderungen vorbehaltlich der Absätze 1 bis 4 weder verpfänden noch an einen Dritten zur Sicherung übereignen noch mit sonstigen Rechten Dritter belasten.

 

VII. Sachmängelhaftung und Schadenersatz

1. Die Schirmfritzen GmbH haftet für erkennbare oder verborgene Mängel innerhalb nachfolgend definierter Fristen ab dem Tage der Auslieferung in unserem Lager bzw. der Meldung der Versandbereitschaft vorrangig in der Weise, dass wir nach unserer Wahl die Ware unentgeltlich nachbessern oder mangelfrei nachliefern. Entsprechend der mitgelieferten schriftlichen Anleitungen, sachgerechte Behandlung bzw. Handhabung des wegen vermeintlichen oder tatsächlichen Mangels gerügten Erzeugnisses vorausgesetzt, betragen die entsprechenden Fristen ab vorgenanntem Leistungsdatum für Verbraucher 2 Jahre. Ist der Kunde Unternehmer wird die Gewährleistung auf 12 Monate beschränkt. Für alle textilen Erzeugnisse – typische Verschleißteile – gelten diese Gewährleistungsfristen mit der Einschränkung, dass dem Kunden ab dem 7. Monat nach dem Tage der Auslieferung ein entsprechendes Nutzungsentgelt anzurechnen ist. Ist nach dreimaliger Nachbesserung bzw. Nachlieferung eine weitere Nachbesserung bzw. Nachlieferung dem Kunden nicht zumutbar, so steht ihm subsidiär das Recht auf Minderung zu.

2. Mängelrügen müssen in der Textform und unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab Versand- bzw. Auslieferdatum erhoben werden; bei versteckten Mängeln gilt diese Frist nicht. Bei Kaufleuten gilt bezogen auf versteckte Mängel § 377 HGB.

3. Bei Kaufleuten beschränkt sich unsere Haftung für Fremderzeugnisse primär auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer der Fremderzeugnisse zustehen. Der Kunde ist zunächst gehalten, die ihm abgetretenen Haftungsansprüche gerichtlich geltend zu machen. Für den Fall der endgültigen Nichtdurchsetzbarkeit der gerichtlich anerkannten Ansprüche gegen den Hersteller der Fremderzeugnisse tritt sekundär die Haftungsregelung des Punktes VII. 1. ein.

4. Die beanstandeten Produkte hat uns der Kunde, soweit das mit angemessenem Aufwand zumutbar, zum Zwecke der Überprüfung/Feststellung eines vermeintlichen oder tatsächlichen Gewährleistungsanspruches fracht- und kostenfrei in unserem Lager anzuliefern. Die Überprüfung/ Feststellung eines vermeintlichen oder tatsächlichen Mangels an textilen Erzeugnissen erfolgt auf Grundlage der vom Bundesverband Konfektion Techn. Textilien e.V., Krefeld, herausgegebenen 'Richtlinien zur Beurteilung von konfektionierten Markisentüchern', Stand Januar 2012.

5. Die Kosten der Nachbesserung bei berechtigter Beanstandung werden von uns getragen. Stellt sich die Beanstandung als unberechtigt heraus, hat der Kunde sämtliche durch die Überprüfung anfallenden Kosten zu tragen.

6. Der Kunde hat uns zur Vornahme aller notwendig erscheinenden Maßnahmen sowie zur Lieferung von Ersatzteilen die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Für Verzögerungen, die durch von uns nicht zu vertretende Lieferfristen für Ersatzteile entstehen, haben wir nicht zu haften.

7. Kleine branchenübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Abmessung, Farbe, des Gewichts oder Abweichungen durch Konstruktionsänderungen behalten wir uns – auch ohne vorherige Information oder Ankündigung – ausdrücklich vor. Jedoch sind wir nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Erzeugnissen vorzunehmen. Optische Änderungen, die nicht die Haltbarkeit oder den Verwendungszweck gefährden oder verändern, berechtigen nicht zur Beanstandung.

8. Durch etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß und ohne vorherige Genehmigung durch uns vorgenommene Änderungen oder Ergänzungen wird unsere Haftung für daraus entstehende Folgen aufgehoben.

9. Sofern die von uns gelieferten Produkte, gleich ob mit oder ohne unserem Wissen, entgegen der von uns vorgeschriebenen Art- und Weise verankert, installiert, aufgebaut, in Betrieb genommen und benutzt werden, bzw. nicht original Ersatzteile verwendet werden, gelten unsere Gewährleistungs- und Haftpflicht automatisch und von Anfang an als in Gänze aufgehoben.

10. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, nicht auf Schäden infolge fehlerhafter oder fahrlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, höherer Gewalt, Naturkatastrophen, ungeeigneten Baugrundes, chemischer, elektro-chemischer oder elektrischer Einflüsse, die ohne unser Verschulden entstehen, und nicht auf daraus entstehende Folgen.

11. Schadenersatz leisten wir nicht, wenn wir unsere Vertragspflichten nur leicht fahrlässig verletzen und es sich dabei nicht um eine vertragswesentliche Verletzung handelt.

 

VIII. Bedingungen zur Reinigung von technischen Textilien

1. Die Schirmfritzen GmbH sichtet das Reinigungsgut vor dem Reinigungsprozess und legt unter Berücksichtigung von Pflegekennzeichnung, Material, Verschmutzungsgrad und Art der Verschmutzung die Reinigungsmethode fest. Das Reinigungsergebnis hängt stets von den Eigenschaften des Reinigungsgutes sowie den zu entfernenden Flecken und dem zu entfernenden Schmutz ab. Die Schirmfritzen GmbH übernimmt daher keine Gewährleistung für ein bestimmtes Reinigungsergebnis. Die Schirmfritzen GmbH gewährleistet, dass das Reinigungsgut ordnungsgemäß mit der geeignetsten Reinigungsmethode behandelt wird, die uns zur Verfügung steht.

2. Die Schirmfritzen GmbH ist nicht verantwortlich für Schäden bzw. optische Mängel, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennbar sind (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, durch Materialermüdung, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, Fleckbildung durch defekte in der Beschichtung des Gewebes (sogenannte. „Waschnester“), Vorhandene, nicht entfernbare Flecken, können nach Entfernen der Allgemeinverschmutzung sichtbar werden, Ausweiten von Schadstelle und Rissen, Rückstände von Reinigungsmitteln, falsche Vorbehandlung, Farbschädigungen durch Licht oder Umwelteinflüsse, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder dies durch fachmännische Warenschau nicht erkannt werden kann. Reinigungsgut was nicht mit einem Pflegekennzeichen ausgestattet ist, wird ohne jegliche Haftung bearbeitet, die Bearbeitung erfolgt ausschließlich auf Kundenrisiko.

3. Der Kunde hat der Schirmfritzen GmbH bei Annahme des Reinigungsguts auf die Beschaffenheit und das Material des Reinigungsgutes sowie sonstige Besonderheiten, die bei der Reinigung des Reinigungsguts zu beachten sind (z.B. ungenügend haftende Drucke, Schmutz, besondere Flecksubstanzen wie Gerbstoffe oder Säuren) hinzuweisen.

 

IX. Urheberrechte

1. An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen, Berechnungen und anderen Unterlagen behalten wir Eigentum und Urheberrecht. Der Kunde darf sie Dritten nur nach vorheriger Zustimmung durch uns zugänglich machen. Soweit wir aufgrund von Zeichnungen, Muster oder sonstigen Vorgaben des Kunden liefert, übernimmt der Kunde die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Er stellt uns insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei. 

 

X. Anbieterkennzeichnung

Schirmfritzen GmbH, Flensburger Straße 46/48, 01157 Dresden, Telefon: +49 351 4278160, Telefax: +49 351 4278161, E-Mail: info@schirmfritzen.de, Internet: http://www.schirmfritzen.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Pierre Lederer / Roy Mattutat

Registergericht: Amtsgericht Dresden, Registernummer: HRB 32326, UST-IDNR.: DE289953470

 

XI. Erfüllungsort / Gerichtsstand

1. Der Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Schirmfritzen GmbH. Es ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

2. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 38 Abs. 1 ZPO, also Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird der Sitz der Schirmfritzen GmbH als Gerichtsstand vereinbart.

3. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern der EU kann das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

 

XII. Datenschutz

1. Die Schirmfritzen GmbH verarbeitet alle Daten, die die Geschäftsbeziehung mit dem Käufer betreffen, nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO.

 

XIII. Sonstiges

1. Ein Vertrag kommt mit uns nur auf Grundlage dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zustande.

2. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns rechtlich nicht bindend. Dieses gilt auch, wenn wir ihnen nicht widersprechen.

3. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Klauseln dieser 'Allgemeine Geschäftsbedingungen' treten an deren Stelle die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen behalten die weiteren Bestimmungen ihre Gültigkeit. 

Share by: